Richtwerte
ÖKL-Richtwerte für die MaschinenselbstkostenJährlich werden vom ÖKL die ÖKL-Richtwerte für Maschinenselbstkosten herausgegeben. Die Bearbeiter der Ausgabe 2010 sind: Ing. Gottfried HAUER und Dr. Franz Kogler, weiters DI E. Blumauer, DI M. Deimel, DI N. Nemestothy und DI H. Lindner. Treibstoffverbrauch: Dr. G. Moitzi
Richtwerte 2010:
- Vorwort des Bundesministers DI Niki Berlakovich
- Vorbemerkung
- Berechnungsgrundlagen
- Arbeitstarife
- Kraftstoffverbrauch 2010
- Wegzeiten
- Leistungs- bzw. Flächeneinheiten
- im Heft finden Sie ein Berechnungsbeispiel zur leichteren Nachvollziehbarkeit und zum besseren Verständnis
- kostenlos Richtwerte online
- Zum Webshop: Richtwerte Heft und Digital
(Heft € 6,- inkl. Steuer, exkl. Versand, digital € 15,- inkl. Mwst.)

Die ÖKL-Richtwerte für die Maschinenselbstkosten sind nicht nur Anhaltspunkt für die Verrechnung von Leistungen im Rahmen der Maschinen- und Betriebshilferinge, sondern haben auch eine wichtige steuerliche Bedeutung bei pauschalierten Landwirtschaftsbetrieben.
Einkünfte aus Nebentätigkeiten, wie Dienstleistungen und Gerätevermietungen im Rahmen der 'bäuerlichen Nachbarschaftshilfe' sind bei der Gewinnermittlung nach Durch-schnittssätzen (Voll- und Teilpauschalierung) abgegolten, wenn
- diese Leistungen von Landwirt zu Landwirt,
- mit landwirtschaftlichen Betriebsmitteln, die im eigenen Betrieb verwendet werden,
- in einem örtlichen Nahbereich (§ 2 Abs. 4 Gewerbeordnung 1994) erbracht werden und
- der Verrechnungswert nicht höher liegt als die Selbstkosten für Maschinen nach den ÖKL-Richtwerten (vergleiche § 6 LuF PauschVO, BGBl II 258/2005).
Wenn eine Arbeitsleistung verrechnet wird oder über den ÖKL Maschinenselbstkosten liegende Einnahmen erzielt werden (24.200 € Grenze beachten!), können ebenfalls die ÖKL-Maschinenselbstkosten als Betriebsausgaben abgezogen werden.
Bei Erbringung von Leistungen durch einen Landwirt an einen Nichtlandwirt (insbes. Gewerbebetrieb) können die ÖKL-Richtsätze nicht zur Schätzung der Betriebsausgaben herangezogen werden. Stattdessen können, wenn das Entgelt überwiegend für die Bereitstellung von Fahrzeugen, Maschinen oder Geräten gegenüber Nichtlandwirten geleistet wird, 50% der gesamten Einnahmen aus dem land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerb als pauschale Betriebsausgaben abgezogen werden (vergleiche EStR, Rz 4206 ff). 'Individuell berechnete Richtwerte' werden vom Finanzamt grundsätzlich nicht anerkannt.
Die ÖKL-Richtwerte können abgesehen von der Printversion auch auf Diskette zum Preis von € 15,00 bezogen werden. Bei den Tabellen im Works- und Excel-Format sind auch die Formeln enthalten. Die Originalwerte sind schreibgeschützt. Es gibt jedoch die Möglichkeit, individuelle Berechnungen durchzuführen.
Vom Abfüllgerät bis zum Zweiachsanhänger
Das 52-seitige Heft umfasst folgende Gruppen von Maschinen:
- Gruppe 01: Traktoren und Zubehör
- Gruppe 02: Transportfahrzeuge
- Gruppe 03: Bodenbearbeitung
- Gruppe 04: Düngung und Beregnung
- Gruppe 05: Maschinen für Saat und Pflege
- Gruppe 06: Maschinen und Geräte für den Pflanzenschutz
- Gruppe 07: Maschinen und Geräte für die Ernte
- Gruppe 08: Ernteaufbereitung
- Gruppe 09: Futterbereitung
- Gruppe 10: Maschinen und Geräte zum Fördern
- Gruppe 12: Maschinen für den Garten-, Obst- und Weinbau
- Gruppe 13: Maschinen und Geräte für die Forst und Holzwirtschaft
- Gruppe 14: Maschinen und Geräte für die Hofwirtschaft und Verschiedenes
- Gruppe 15: Maschinen und Geräte
In den angeführten Berechnungstabellen sind folgende Daten und Werte zu den jeweiligen Maschinen ausgewiesen: Neuwert, Stunden / Jahr, Fixkosten %, Fixkosten € / Jahr, Fixkosten € / h, Reparaturkosten % / 100 h, Reparaturkosten € / h, Treibstoffkosten € / h, Gesamtkosten € / h, Leistung h / ha.
