img versenden: Seite versenden
img drucken: Seite drucken
   
 
 
Baum Icon

Vorbemerkung

Die ÖKL-Richtwerte für die Maschinenselbstkosten sind nicht nur Anhaltspunkt für die Verrechnung von Leistungen im Rahmen der Maschinen- und Betriebshilferinge, sondern haben auch eine wichtige steuerliche Bedeutung bei pauschalierten Land- und Forstwirtschaftsbetrieben.

Einkünfte aus Nebentätigkeiten, wie Dienstleistungen und Gerätevermietungen im Rahmen der 'bäuerlichen Nachbarschaftshilfe' sind bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (Voll- und Teilpauschalierung) abgegolten, wenn
  • diese Leistungen von Landwirt zu Landwirt,
  • mit landwirtschaftlichen Betriebsmitteln, die im eigenen Betrieb verwendet werden,
  • in einem örtlichen Nahbereich (§ 2 Abs. 4 Gewerbeordnung 1994) erbracht werden und
  • der Verrechnungswert nicht höher liegt als die Selbstkosten für Maschinen nach den ÖKL-Richtwerten (vergleiche § 6 LuF PauschVO, BGBl II 258/2005).

Wenn eine Arbeitsleistung verrechnet wird oder über den ÖKL Maschinenselbstkosten liegende Einnahmen erzielt werden (30.000 Euro-Grenze beachten!), können ebenfalls die ÖKL-Maschinenselbstkosten als Betriebsausgaben abgezogen werden.

Bei Erbringung von Leistungen durch einen Landwirt an einen Nichtlandwirt (insbes. Gewerbebetrieb) können die ÖKL-Richtsätze nicht zur Schätzung der Betriebsausgaben herangezogen werden. Stattdessen können, wenn das Entgelt überwiegend für die Bereitstellung von Fahrzeugen, Maschinen oder Geräten gegenüber Nichtlandwirten geleistet wird, 50% der gesamten Einnahmen aus dem land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerb als pauschale Betriebsausgaben abgezogen werden (vergleiche EStR, Rz 4206 ff).

Sakrale und spirituelle
Orte und Wege

Winterausgabe von
Land & Raum
Informationen hier

img_LR 2011 4 Cover:

LTS 232 Einfacher Laufstall für kleine und mittlere Milchviehbestände

Von der Anbindehaltung zum Laufstall
23 Praxisbeispiele auf
64 Seiten!

Informationen hier
img_LTS 232 Cover: